Das Land Berlin hat sich mit der Novellierung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Da rund zwei Fünftel der Berliner CO2-Emissionen auf den Gebäudesektor zurückzuführen sind, spielen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Bestandssanierung eine maßgebliche Rolle zur Klimazielerreichung. Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung fördert das Land Berlin die energetische Modernisierung von Mietwohnungsbeständen und sichert gleichzeitig deren Bezahlbarkeit durch die Vergabe von Zuschüssen sowie die Festlegung von Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Wieviel Zuschüsse es für welche Maßnahmen gibt, erfahren Sie unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/modernisierung/index.shtml

Hinweis: Um sich auf ein Projektfonds-Projekt bewerben zu können, benötigen Sie eine Projektskizze, einen Finanzplan und die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Die drei Vordrucke können Sie hier herunterladen:

>> Projektskizze,
>> Finanzplan,
>> Einwilligungserklärung für Datenverarbeitung.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.